Schulelternbeirat

Unser Schulelternbeirat (SEB)

Schulelternbeirat 2020 bis 2022

Der Schulelternbeirat steht den Eltern und Erziehungsberechtigten mit Rat und Tat bei Fragen rund um den Schulbesuch an der Robert-Krups-Schule zur Seite. Sie erreichen die Mitglieder über das Schulsekretariat.

Im Bild (von links nach rechts):

Elke Lühr, Andrea Theis, Kifayet Güven, Olga Müller, Jutta Hefner-Ilhan, Julia Uysal,

Jens Diehl, Dirk Uborny, Manuela Nett

Es fehlen: Hülya Tiryaki-Schmidt und Edhem Sabotic

Organistion

Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für
Eltern an Schulen. Die Einrichtung einer
Elternvertretung ist vom Schulgesetz vorgeschrieben.
Die Elternvertretung beginnt auf Klassenebene mit
der Klassenelternversammlung. Dies sind alle Eltern
der Kinder aus einer Klasse. Diese wählen aus ihrer
Mitte den Klassenelternsprecher und dessen
Vertreter. Auf Schulebene wird ein Elternbeirat
gewählt. Wahlberechtigt hierzu sind alle
Klassenelternsprecher und -vertreter sowie zwei in
jeder Klasse zu wählende Wahlvertreter. Der
Schulelternbeirat wiederum wählt aus seiner Mitte
einen Schulelternsprecher sowie Mitglieder für den
Schulausschuss und den Schulbuchausschuss.

Aufgabe

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der
Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von
allgemeiner Bedeutung sind, beratend – teilweise auch beschließend – mit.
Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein
demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die
Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die
Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
• die Interessen der Elternschaft zu wahren,
• Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die
Schulleitung weiter zu geben.
• an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.

Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle
Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und
erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss
die Elternvertretung gehört werden.